Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
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Wer kann teilnehmen?
Zugangsvoraussetzungen
Die Zugangsvoraussetzungen (Studienabschlüsse) für die PP- bzw. KJP-Ausbildung sind gesetzlich geregelt:
- Voraussetzung für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten
abgeschlossenes Universitätsstudium der Psychologie (Diplom, Master), im Masterstudium muss das Fach Klinische Psychologie geprüft und bestanden werden, gleichwertiger ausländischer Hochschulabschluss in Psychologie
- Voraussetzung für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
abgeschlossenes Universitätsstudium der Psychologie (Diplom, konsekutiver Master), Abschlussprüfung muss das Fach Klinische Psychologie einschließen, gleichwertiger (ausländischer) Hochschulabschluss in Psychologie; abgeschlossenes Hochschulstudium (Universität, Fachhochschule, Pädagogische Hochschule) der Pädagogik, Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Heilpädagogik (Diplom, Master, Magister, Bachelor). Studierende bzw. Absolvent:innen der Sonderpädagogik erfüllen die Zugangsvoraussetzungen zur KJP-Ausbildung in Baden-Württemberg nur dann, wenn sie sich zum Zeitpunkt des 01.11.2019 bereits im Studium befanden oder dieses bereits abgeschlossen hatten.
Bitte beachten Sie, dass am SZVT grundsätzlich ein Master- bzw. Diplomabschluss Voraussetzung für die Aufnahme in die Ausbildung ist. Für die Erfüllung und den Nachweis dieser Voraussetzung ist jede:r Bewerber:in selbst verantwortlich. Insbesondere bei abweichenden oder im Ausland erworbenen Studienabschlüssen ist eine Abklärung und Bestätigung durch die zuständige Behörde notwendig. Aktuelle Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen finden Sie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart. Darüber hinaus setzt die Zulassung zur Ausbildung die persönliche und fachliche Eignung voraus.
Neue Zugangsvoraussetzungen am Horizont
Die Gesetze zu den Zugangsvoraussetzungen ändern sich derzeit. Vertiefte Informationen finden Sie unter
www.psychotherapeutIn-werden.de
https://psychotherapie.dgps.de/faq-zur-reform/
Sind Sie aktuell in einem Bachelor oder Masterstudiengang, der die aktuellen Zugangsvoraussetzungen erfüllt?
Keine Sorge, auf absehbare Zeit werden wir weiterhin Ausbildungen zum Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten anbieten. Aufgrund der schwer absehbaren Nachfrage müssten wir dennoch empfehlen eher früher als später den Schritt in die Ausbildung zu wagen.
Wie bekomme ich einen Ausbildungsplatz?
Jedes Jahr beginnt ein neuer Lehrgang, für den Sie sich – wenn Ihr (angestrebter) Abschluss die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt - jederzeit bewerben können, auch wenn Sie Ihr Masterstudium noch nicht abgeschlossen haben. Wir setzen keine Bewerbungsfristen und führen keine Auswahlseminare durch.
Allerdings empfiehlt es sich, sich spätestens sechs Monate vor Beginn des Lehrgangs zu bewerben. Aus unserer Erfahrung sind danach nur noch Restplätze oder Plätze auf der Nachrückerliste vorhanden.
Einmal pro Quartal findet am SZVT eine Informationsveranstaltung statt. In dieser präsentiert Ihnen unsere Institutsleitung ausführlich und transparent die schönen und die herausfordernden Seiten der Ausbildung an unserem Institut. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an der Informationsveranstaltung als Voraussetzung für die Bewerbung gilt. Die Termine werden hier veröffentlicht (s.u.) und Sie melden sich verbindlich per Mail zu einem der nächsten Termine an.
Nach Teilnahme an der Infoveranstaltung freuen wir uns über Ihre Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf, persönlichen Fragen zur Person (entsprechend Anmeldeformular zur Ausbildung) und Zeugnissen, die Sie uns gerne elektronisch zusenden. Sie nehmen dann am weiteren Auswahlverfahren teil und werden gegebenenfalls zu einem Auswahlgespräch mit der Instituts- bzw. Ausbildungsleitung eingeladen. Die Gespräche dienen dem vertieften Kennenlernen und Einschätzen Ihrer persönlichen Eignung zum Therapeutenberuf. Die dann folgenden Zu- und Absagen erfolgen immer relativ zu anderen Bewerber:innen ohne Begründung.
Zeitlicher Rahmen der Ausbildung
Beginn und Dauer der Ausbildung
Neue Lehrgänge beginnen jedes Jahr zum 1. Oktober. Sie können bis zu 6 Monate vor dem regulärem Kursstart mit der praktischen Tätigkeit beginnen.
Bei einem Kursstart im Oktober können Sie bspw. bereits ab April in einer kooperierenden Einrichtungen die praktische Tätigkeit absolvieren.
Voraussetzung ist die Zulassung zur Ausbildung und Ihre erfolgreiche Bewerbung in der kooperierenden Institution. Während der praktischen Tätigkeit werden Sie durch die Seminarreihe Tools & Coaching der praktischen Tätigkeit an unserem Institut begleitet.
Nach ca. 18 Monaten, wenn die praktische Tätigkeit abgeschlossen ist, erfolgt eine mündliche Zwischenprüfung. Nach der Zwischenprüfung beginnt die praktische Ausbildung im Rahmen derer Sie eigene Patient:innen ambulant und unter Supervision behandeln. Am Ende der Ausbildung, wenn alle Ausbildungsbausteine absolviert wurden, steht die staatliche Prüfung, die immer im Frühling oder im Herbst eines Jahres absolviert werden kann. Die Ausbildung kann frühestmöglich nach 3 ½ Jahren mit der staatlichen Approbationsprüfung abgeschlossen werden.
Es gibt immer wieder Gründe (z. B. Schwangerschaft, Krankheit, o.ä.) weshalb einzelne Teilnehmer:innen sich nicht mehr an ihren ursprünglichen Zeitplan halten können. Sprechen Sie uns an. Wir finden gemeinsam einen Weg, wie Sie Ihre Ausbildung erfolgreich abschließen können.
Inhaltliche Gliederung der Ausbildung
Gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PsychTh-APrV) vom 18.12.1998 zum Psychotherapeutengesetz umfasst die Ausbildung folgende Bausteine:
- Theoretische Ausbildung: 600 Stunden
- Selbsterfahrung: 120 Stunden
- Praktische Tätigkeit: 1800 Stunden: davon 1200 Stunden stationäre klinisch-psychiatrische Tätigkeit und 600 Stunden ambulante psychotherapeutische Tätigkeit
- Praktische Ausbildung (eigene Patientenbehandlung): 600 Stunden (bis zu 800 Stunden möglich)
- Supervision: 100 Stunden in der Gruppe und 50 Stunden einzeln
- Ergänzendes Studium („freie Spitze“): 930 Stunden
Theoretische Ausbildung
Die Inhalte der theoretischen Ausbildung richten sich zum einen nach dem Gegenstandskatalog für die schriftlichen Prüfungen nach dem Psychotherapeutengesetz des impp. Zum anderen werden aktuelle Entwicklungen im Feld der Verhaltenstherapie mit einbezogen.
Grundkenntnisse (ca. 200 Stunden): Im Rahmen der Grundausbildung wird das Wissen aus dem Studium vertieft. Inhaltliche Schwerpunkte liegen unter anderem auf Diagnostik und Klassifikation, Methoden der Exploration, Gesprächsführung und Informationsgewinnung (u.a. Problem- und Verhaltensanalyse), Methoden der Therapieplanung, medizinischen Aspekten sowie rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen von Psychotherapie.
Vertiefende Ausbildung (ca. 400 Stunden): hier werden vor allem störungsspezifische Aspekte bearbeitet. Dabei wird sowohl der theoretische Hintergrund (Diagnose, Störungsmodelle, Verlauf, evidenzbasiertes Vorgehen) vermittelt, als auch das praktische therapeutische Vorgehen durch Übungen in Kleingruppen, Rollenspiele, Videomaterial oder Demonstrationen veranschaulicht. In störungsübergreifenden Seminaren werden u. a. motivationale Strategien, Beziehungsgestaltung, kognitive Interventionen, emotionsfokussierte Ansätze, ressourcenorientiertes Vorgehen, aber z. B. auch der Umgang mit Patient:innen mit Migrationshintergrund zum Thema. Entwicklungen der dritten Welle der Verhaltenstherapie (z. B. Schematherapie nach Young) finden hier ihren Platz. Seminare zum Vorgehen in der Praxis (z. B. Schulungen bezüglich der organisatorischen Abläufe rund um ambulante Psychotherapie, Qualitätssicherung und Dokumentation) bereiten die Teilnehmer:innen auf die praktische Ausbildung und eine spätere Arbeit in eigener Praxis vor. Einen Einblick in andere Therapieformen geben Seminare z. B. zu tiefenpsychologischen Ansätzen, systemischer Therapie, neuropsychologischer Therapie und Gruppentherapie.
Praktische Tätigkeit (pT1 und pT2)
Die „praktische Tätigkeit" ist eine Ausbildungsleistung des Instituts und findet in den an der Ausbildung des SZVT mitwirkenden klinischen Einrichtungen statt. Sie umfasst insgesamt 1800 Stunden.
1.200 Stunden finden an einer klinisch-psychiatrischen Einrichtung statt, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie für Erwachsene bzw. Kinder- und Jugendpsychiatrie zugelassen ist oder die von der zuständigen Behörde als gleichwertige Einrichtung zugelassen ist. Die Dauer beträgt mindestens ein Jahr, die praktische Tätigkeit ist in Abschnitte von mindestens drei Monaten abzuleisten.
600 Stunden sind an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung, die der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung von Erwachsenen bzw. Kindern und Jugendlichen dient oder in der Praxis eines Arztes / einer Ärztin mit einer ärztlichen Weiterbildung in Psychotherapie / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie bzw. in der Praxis eines:r Psychologischen Psychotherapeut:in / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in zu absolvieren. Hier beträgt die Dauer mindestens sechs Monate, abzuleisten in Abschnitte von mindestens drei Monaten.
Die Praktische Tätigkeit kann in den entsprechenden Einrichtungen erst dann absolviert werden, wenn sie durch das Regierungspräsidium Stuttgart für das SZVT anerkannt sind. Das Institut stellt über seine Kooperationspartner die notwendige Zahl an Plätzen zur Verfügung, die Ausbildungsteilnehmer bewerben sich dann jedoch selbstständig in einer Einrichtung ihrer Wahl.
Die praktische Tätigkeit dient dem Erwerb praktischer Erfahrungen in der Behandlung von Störungen mit Krankheitswert sowie von Kenntnissen anderer Störungen, bei denen Psychotherapie nicht indiziert ist.
Eine Auswahl unserer Kooperationskliniken finden Sie hier (Standorte Kooperationskliniken verlinken PDF). Bitte nehmen Sie erst nach dem Zulassungsgespräch bei uns Kontakt zu den Einrichtungen auf. Die Voraussetzung einer Bewerbung für einen Praktikumsplatz ist immer die schriftliche Zusage des Ausbildungsinstituts. Nach erfolgreichem Zulassungsgespräch erhalten Sie eine ausführliche Liste mit allen Angaben zu unseren kooperierenden Einrichtungen.
Praktische Ausbildung (600 Stunden eigene Patientenbehandlung unter Supervision)
Praktische Ausbildung
Nach der Hälfte der Ausbildungszeit und bestandener Zwischenprüfung, beginnt die praktische Ausbildung, das heißt die Behandlung eigener Patient:innen unter Supervision. Durch die praktische Tätigkeit und die bis dahin besuchten Theorieveranstaltungen wurde eine gute Grundlage für diesen neuen spannenden Schritt in der Ausbildung gelegt. Dieser Ausbildungsbaustein kann frühestens nach Absolvierung der Hälfte der Ausbildung und Bestehen einer institutsinternen Zwischenprüfung begonnen werden. Voraussetzung ist die persönliche Eignung. Die praktische Ausbildung kann sowohl in der Institutsambulanz als auch in den vom Landesprüfungsamt (Regierungspräsidium Stuttgart) anerkannten Lehrpraxen absolviert werden.
Jede Ausbildungstherapie beginnt für den:die Patient:in mit einem Erstgespräch mit einem Mitglied der Ambulanzleitung. Sind die Patient:innen mit ihrer Problematik für eine ambulante Behandlung im Ausbildungskontext geeignet, werden diese im Rahmen einer Übergabe an die Therapeut:innen weitergegeben. Bei der Verteilung der Patient:innen kann so auf individuelle Kenntnisse und Wünsche der Therapeut:innen Rücksicht genommen werden. Die im Rahmen der praktischen Ausbildung durchgeführten Therapien werden von den gesetzlichen Krankenkassen vergütet; der:die Therapeut:in bekommt einen fairen Anteil dieser Vergütung als Honorar ausgezahlt.
Standorte Lehrpraxen (PDF)
Supervision
Die praktische Ausbildung wird sehr eng von Supervisor:innen begleitet. Nach jeder 4. Behandlungsstunde wird der Verlauf der Behandlung im Rahmen von Gruppen- oder Einzelsupervision besprochen. Darüber hinaus stehen die Supervisor:innen bei allen dringenden Fragen zur Behandlung auch kurzfristig und „außer der Reihe“ zur Verfügung. In der Ambulanz des SZVT ist außerdem ständig ein:eine approbierte:r Psychologische:r Psychotherapeut:in aus dem Team der Ambulanzleitung vor Ort. Alle unsere Supervisor:innen verfügen über langjährige Erfahrung in Verhaltenstherapie und sind staatlich anerkannt.
Selbsterfahrung
Die Selbsterfahrung umfasst 120 Stunden verteilt auf drei Jahre und wird durch anerkannte Selbsterfahrungsleiter:innen durchgeführt. Die Selbsterfahrung dient der persönlichen Entwicklung und Rollenfindung im Ausbildungsverlauf. Das Vorgehen orientiert sich inhaltlich an einem festen Konzept und umfasst Themen wie Umgang mit Konflikten im therapeutischen Prozess vor dem Hintergrund der eigenen Biographie, Umgang mit eigenen Emotionen, schwierige Situationen in der Therapie, Selbstachtsamkeit, Umgang mit Abschied und Trauer (u.a. beenden der Therapie) sowie eine Abschlussreflexion/Auswertung.
Ergänzendes Studium ("freie Spitze")
Das ergänzende Studium ist kein fest stehender bzw. eng umschriebener Ausbildungsbaustein. Es ergänzt die Ausbildungsstunden der regulären Ausbildungskomponenten von 3270 auf die gesetzlich vorgegebenen 4200 Stunden. Im SZVT können die 930 Stunden „freie Spitze“ durch angeleitete Arbeitsgruppen (300 Stunden) und Strukturierte Klinische Interviews zur Diagnostik psychischer Störungen (DIPS, Kinder-DIPS) abgeleistet werden. Das ergänzende Studium umfasst darüber hinaus Überhangstunden aus anderen Ausbildungskomponenten (z.B. Vor- und Nachbereitung der Behandlungsstunden der praktischen Ausbildung, Gruppenleitertätigkeit außerhalb der praktischen Tätigkeit, Besuch von externen Fortbildungen/Kongressen/Tagungen).
Kosten der Ausbildung
Kosten der Ausbildung und Refinanzierung
Die Kosten für die Ausbildung zum:zur Psychologische Psychotherapeut:in bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in belaufen sich derzeit auf 12.643 Euro (ohne Supervisionskosten). Wenn Sie Mitglied unseres Kooperationspartners Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V. (DGVT) sind, dann reduzieren sich die Kosten um 750,00 EUR und betragen insgesamt 11.892,00 EUR.
In der Ausbildungsgebühr sind u.a. enthalten:
- Theoretische Ausbildung (mind. 600 Std.)
- Gruppen-Selbsterfahrung (mind. 120 Std.) - jedoch ohne Verpflegungs- und Übernachtungskosten
- Ergänzendes Studium (930 Std. „freie Spitze“)
- Coaching der praktischen Tätigkeit
- Anleitung der regionalen Arbeitsgruppen, Lehrgangsleitung
- Anleitung während der praktischen Ausbildung in den Ambulanzen des SZVT
- Erstellung mögl. Studientexte, Seminarmaterialien und Skripte
- Haftpflichtversicherung über den Kooperationspartner dgvtA
- Begutachtung von zwei Falldarstellungen nach § 4 Abs. 6 PsychTh-APrV für die Zulassung zur Prüfung
- Ausstellung eines SZVT-Abschlusszertifikates (Fachkundenachweis).
Zusätzliche Kosten
Hinzu kommen die Kosten für die Einzelsupervision (5.000 Euro für die erforderlichen 50 Stunden) und die Gruppensupervision (2.500 Euro für die erforderlichen 100 Stunden), die aber erst im Rahmen der praktischen Ausbildung (eigene Behandlungstätigkeit unter Supervision) anfallen, und mit den Ambulanzeinnahmen verrechnet werden. Außerdem sind Fahrtkosten und Verpflegung im Rahmen der Selbsterfahrungsseminare, die in Tagungshäusern außerhalb Stuttgarts stattfinden, und die Anmeldung und Durchführung der staatlichen Prüfung zu zahlen.
Gebühren wenn sich die Ausbildung des Teilnehmers aus persönlichen Gründen (z. B. Krankheit, Schwangerschaft) verlängert, werden nicht erhoben.
Gebührenmodell oder Vorfinanzierungsmodell - Sie haben die Wahl
Beim Gebührenmodell werden die Ausbildungsgebühren (12642,-- bzw. 11.892,--) - ab Beginn der 3-jährigen Ausbildung – per Lastschrift in 36 Teilbeträgen eingezogen (€ 351,20 bzw. € 330,35). Die Ausbildungsteilnehmer:innen bekommen ihren Anteil an den Einnahmen, die im Rahmen der praktischen Ausbildung (mind. 600 Behandlungsstunden unter Supervision) erzielt werden, in der Regel ca. 21 Tage nach Ende eines Quartals – gemäß aktueller Honorarordnung abzüglich der angefallenen Supervisionskosten ausbezahlt.
Beim Vorfinanzierungsmodell werden die Gebühren nicht monatlich eingezogen, sondern von uns als Darlehen vorfinanziert. Der vorfinanzierte Betrag und eine Gebührenpauschale für das Darlehen werden mit den Einnahmen aus der praktischen Ausbildung abgetragen. Dieses Modell ist besonders für Interessent:innen eine gute Alternative, die sich nicht mit monatlichen Gebührenzahlungen belasten wollen oder können.
Refinanzierung
Bei uns werden die Teilnehmer:innen an den Einnahmen aus der praktischen Ausbildung (mind. 600 Std. Therapiestunden unter Supervision) entsprechend der gültigen Honorarordnung beteiligt. Sie erhalten einen Anteil der Vergütungen der Krankenkasse für alle von Ihnen an Patienten des SZVT Stuttgart erbrachten psychotherapeutischen Leistungen von derzeit ca. 40 %. Bei bis zu 700 durchgeführten Therapiestunden entspricht das einer Gesamteinnahme von ca. € 30.000,- .
Im Rhythmus der quartalsweisen Abrechnung mit den Krankenkassen, erhalten auch Sie das Honorar vierteljährlich. Da gerade im ersten Halbjahr nach dem Einstieg in die praktische Ausbildung nur geringe Einkünfte erzielt werden (Sie müssen Ihren Patientenstamm erst aufbauen), besteht die Möglichkeit eines monatlichen zinslosen Darlehens über die Zeit von 18 Für die Kosten der Supervison (insgesamt 7.500 €) kann im Vorfinanzierungsmodell das Darlehen der Ausbildungskosten um diese Summe erhöht werden, sodass die pro Quartal anfallenden Supervisionskosten nicht gesondert bezahlt werden müssen. Dadurch würde sich eine anteilige Auszahlung der Therapiestunden jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt ergeben (ca. ab der 465 absolvierten Therapiestunde).
Bezüglich weiterer Möglichkeiten der Finanzierung z. B. Bildungskredit, Bildungsscheck, BAföG informieren wir Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne.
Staatliche Prüfung und Approbation
Die Ausbildung zum:zur Psychologischen Psychotherapeut:in bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die von der jeweils zuständigen Landesbehörde abgenommen wird. Die Prüfung findet im Frühjahr und Herbst statt und umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind die „Grundkenntnisse in den wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren". Diese werden in einer zweistündigen Klausur geprüft. Die schriftliche Prüfung findet bundeseinheitlich immer im März und August satt und wird vom Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) in Mainz organisiert. Gegenstandkataloge für PP und KJP, praktische Hinweise zur Prüfungsdurchführung und Musteraufgaben finden Sie unter www.impp.de.
Die mündliche Prüfung umfasst eine halbstündige Einzel- und eine bis zu zweistündige Gruppenprüfung bestehend aus bis zu vier Prüfungskandidat:innen, die vor einer staatlichen Prüfungskommission (bestehend aus vier Prüfer:innen) am Institut abgelegt wird. Sie findet in der Regel vier bis acht Wochen nach der schriftlichen Prüfung statt und bezieht sich inhaltlich auf das Vertiefungsgebiet. Der Schwerpunkt liegt auf der Anwendung der erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in der therapeutischen Praxis.
Nachdem alle Ausbildungsbausteine ordnungsgemäß absolviert und sowohl die schriftliche als auch mündliche Prüfung bestanden wurden, kann beim Regierungspräsidium Baden-Württemberg als zuständige Landesbehörde die Approbation beantragt werden.
Die Approbation und der von uns bescheinigte Fachkundenachweis (Fachkunde Verhaltenstherapie bzw. Verhaltenstherapie bei Kindern und Jugendlichen) wiederum sind Voraussetzungen für die sozialrechtliche Anerkennung (Niederlassung als Psychotherapeut:in).
Auf der Internetpräsenz des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg (http://www.rp.baden-wuerttemberg.de) finden Sie umfangreiche und aktuelle Informationen zur Ausbildung, zu den Zugangsvoraussetzungen, zur staatlichen Prüfung und zur Approbation.
Ihre Vorteile
„Wir kennen uns aus!“
- Langjährige Erfahrung: Das SZVT ist eines der älteste VT-Institut in Deutschland. Die RHAP Beratungs- und Entwicklungs-GmbH als Trägerin des SZVT seit 2012 führt darüber hinaus bereits seit über 20 Jahren erfolgreiche Ausbildungen durch.
- Hervorragende Prüfungsergebnisse.
- Langjährige Erfahrung mit ausländischen Studienabschlüssen.
„Sie schreiben schwarze Zahlen!“: Unterstützung bei der Finanzierung
- Refinanzierung der Ausbildung durch Einnahmen im Rahmen der praktischen Ausbildung (bei 600 Stunden in der Institutsambulanz derzeit Einnahmen von 27.550 €)
- Zinsloses Darlehen über 18 Monate in der praktischen Ausbildung, um über monatlich gesicherte Einnahmen zu verfügen (ansonsten erfolgt Vergütung erst nach quartalsweiser Rechnungsstellung).
„Wir interessieren uns für Sie!“: Intensives Betreuungskonzept
- Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und die Versendung der Unterlagen zur Überprüfung Ihrer Studienabschlüsse für Sie.
- Ab Beginn der Ausbildung Begleitung des Kurses durch eine:n approbierte:n Mitarbeiter:in mit regelmäßigen Treffen in Kleingruppen
- Coaching während der Zeit in der Psychiatrie
- Ständige personelle Präsenz einer:eines Approbierten in der Ausbildungsambulanz, zur Unterstützung in Krisenfällen und bei kurzfristig auftauchendem Klärungsbedarf
- Unterstützung bei organisatorischen Abläufen durch Mitarbeiterinnen der Verwaltung
- Berücksichtigung der individuellen Lebensumstände im Ausbildungsverlauf (z. B. Pausieren bei Schwangerschaft)
- Große Präsenzbibliothek
- Persönlicher Bezug durch feste Ansprechpartner:innen, gute Erreichbarkeit und Präsenzseminare vor Ort
- Überschaubarer Betrieb: es startet nur je ein PP-/KJP-Kurs pro Jahr.
„Wir möchten, dass Sie nach der Ausbildung zu den Besten gehören!“
- Evaluationen von Lehrveranstaltungen und anderen Ausbildungsbausteinen durch Ausbildungskandidat:innen
- Regelmäßige Supervisor:innenkonferenzen zur Optimierung von Ausbildungssupervisionen
- Ständige Überprüfung der Therapieprozesse durch Prozess- und Ergebnisdiagnostik
„Wir sehen Sie als Kunden!“: Mitsprache-/Mitgestaltungsmöglichkeiten:
- PiA-Arbeit in Netzwerken z.B. im DGVT-Verbund wird unterstützt
- Gewählte Kurs- und Institutssprecher:innen als ständige Ansprechpartner:innen
- Jährliche Kurssprecher:innentreffen zur Optimierung der Kommunikation
„Wir gehen mit der Zeit!“: Moderne Organisation
- Weitgehende Strukturierung aller Abläufe
- Moderne Technik (PC-Arbeitsplätze aber auch Arbeiten von zu Hause aus am Patientenverwaltungsprogramm möglich, digitale Psychometrie, automatische Auswertung).
Großzügige Räumlichkeiten
- Schön gestaltete Seminar- und Therapieräume, die in ausreichendem Umfang und Größe zur Verfügung stehen, schaffen eine angenehme Lern- und Arbeitsatmosphäre.
„Zusammen sind wir stark!“:
- Bundesweite Vernetzung und Qualitätssicherung durch die Kooperation mit der Ausbildungsakademie der DGVT.
- Enge und bundesweite Zusammenarbeit mit weiteren Ausbildungsinstituten in Deutschland